„Wie hoch wird meine Strafe wohl ausfallen?“ ist meist die erste Frage, die sich Betroffene bei einem Vorwurf der Steuerhinterziehung stellen. Anders als bei vielen anderen Delikten lässt sich die Höhe der Busse bei Steuerhinterziehung relativ konkret herleiten, da sie sich direkt an der hinterzogenen Steuer orientiert. Dennoch herrscht in der Praxis viel Unsicherheit, weil die tatsächliche Höhe innerhalb des gesetzlichen Rahmens massgeblich vom Einzelfall abhängt und von aussen kaum eingeschätzt werden kann. Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, wie die Berechnung funktioniert, welche Faktoren die Höhe nach oben oder unten beeinflussen, und zeigt anhand von Beispielen, mit welchen Beträgen in der Praxis zu rechnen ist.
Berechnungsgrundlage: Was zählt als hinterzogene Steuer?
Ausgangspunkt für die Berechnung der Busse ist immer die Differenz zwischen der Steuer, die bei korrekter Deklaration geschuldet gewesen wäre, und der tatsächlich veranlagten Steuer. Diese Differenz – die hinterzogene Steuer – bildet die Bemessungsgrundlage, auf die anschliessend ein Faktor angewendet wird. Wichtig ist: Die Nachsteuer selbst, also die Nachzahlung des ursprünglich geschuldeten Betrags, ist keine Strafe im eigentlichen Sinne, sondern lediglich der Ausgleich der zu wenig bezahlten Steuer. Die eigentliche Busse kommt zusätzlich dazu.
Bei mehreren betroffenen Steuerperioden wird die hinterzogene Steuer in der Regel für jedes Jahr separat ermittelt und anschliessend zusammengezählt. Das bedeutet, dass sich bereits vergleichsweise kleine, aber über mehrere Jahre wiederholte Falschangaben zu einer beträchtlichen Bemessungsgrundlage summieren können. Auch dies ist ein Grund, weshalb frühzeitiges Handeln – etwa über eine Selbstanzeige – oft günstiger ist, als die Situation über Jahre unverändert fortzuführen.
Bussenrahmen im Überblick
Der gesetzliche Rahmen sieht eine Busse zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen der hinterzogenen Steuer vor. Innerhalb dieses Rahmens orientiert sich die Behörde am Grad des Verschuldens der betroffenen Person. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich unterschiedliche Verschuldensgrade typischerweise auf die Höhe der Busse auswirken:
| Verschuldensgrad | Bussenfaktor | Typisches Beispiel |
| Leichtes Verschulden | unter dem Einfachen der hinterzogenen Steuer | Einmaliges Versehen mit teilweiser Offenlegung |
| Mittleres Verschulden | etwa das Einfache der hinterzogenen Steuer | Bewusst nicht deklarierte Nebeneinkünfte |
| Schweres Verschulden | bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuer | Systematische Hinterziehung über mehrere Jahre |
Faktoren, die die Höhe der Busse erhöhen
Verschiedene Umstände führen dazu, dass sich die Busse dem oberen Rand des gesetzlichen Rahmens annähert. Dazu zählen insbesondere eine wiederholte oder über mehrere Jahre systematisch betriebene Hinterziehung, die aktive Verschleierung von Vermögenswerten über Drittpersonen oder ausländische Strukturen, eine besondere Vertrauensstellung, etwa als Treuhänder, sowie mangelnde Kooperation während der Untersuchung. In besonders gravierenden Fällen, in denen zusätzlich gefälschte Unterlagen im Spiel sind, kann es zudem zu einer behördlichen Durchsuchung kommen, was regelmässig auf ein besonders schweres Verschulden und damit eine höhere Busse hindeutet.
Auch die Höhe des hinterzogenen Betrags selbst spielt indirekt eine Rolle: Bei sehr hohen Summen prüft die Behörde in der Regel besonders genau, ob nicht bereits die Schwelle zum Steuerbetrug überschritten wurde, was den Fall in eine gänzlich andere, strengere Kategorie mit zusätzlicher Freiheitsstrafe verschieben würde. Wer mit einem grösseren Hinterziehungsbetrag konfrontiert ist, sollte diesen Übergang besonders sorgfältig im Blick behalten.
Faktoren, die die Höhe der Busse senken
Umgekehrt wirken sich bestimmte Umstände deutlich strafmindernd aus: eine vollständige und rasche Kooperation mit der Behörde, ein Geständnis, die zügige Nachzahlung der geschuldeten Beträge sowie eine bislang saubere steuerliche Vorgeschichte. Auch eine erfolgreiche Strafverteidigung kann durch eine überzeugende Darstellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dazu beitragen, dass die Behörde von einem geringeren Verschulden ausgeht und die Busse entsprechend tiefer ansetzt.
Rechenbeispiele
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wurden über drei Jahre hinweg jährlich CHF 10’000 an Einkünften nicht deklariert, ergibt sich je nach Steuersatz eine hinterzogene Steuer von schätzungsweise CHF 6’000 bis CHF 9’000. Bei mittlerem Verschulden würde die Busse dann ungefähr in derselben Grössenordnung liegen, bei leichtem Verschulden darunter, bei schwerem Verschulden könnte sie bis auf das Dreifache, also CHF 18’000 bis CHF 27’000, ansteigen. Hinzu kommt in jedem Fall die Nachzahlung der ursprünglich geschuldeten Steuer selbst, unabhängig vom Verschuldensgrad.
Zusätzliche Kosten: Nachsteuer und Verzugszins
Neben der Busse müssen Betroffene stets mit der Nachzahlung der ursprünglich geschuldeten Steuer für die zurückliegenden, noch nicht verjährten Jahre rechnen – üblicherweise bis zu zehn Jahre rückwirkend. Auf diesen Betrag wird zusätzlich ein Verzugszins erhoben, der sich nach dem gesetzlich festgelegten Zinssatz richtet. In der Gesamtbetrachtung kann die finanzielle Belastung durch Nachsteuer, Verzugszins und Busse den ursprünglich hinterzogenen Betrag daher deutlich übersteigen.
Bei Unternehmen kommt mitunter noch ein weiterer Aspekt hinzu: Wurden im Rahmen der Hinterziehung auch Sozialversicherungsbeiträge zu niedrig abgerechnet, können zusätzlich Nachforderungen der entsprechenden Ausgleichskassen anfallen. Es lohnt sich daher, bei der Gesamteinschätzung eines Falls nicht nur die steuerliche, sondern auch die sozialversicherungsrechtliche Seite im Blick zu behalten, um am Ende nicht von unerwarteten Nachforderungen überrascht zu werden.
Wie ein Anwalt die Höhe der Busse konkret beeinflussen kann
Ein erfahrener Anwalt kennt die Praxis der Basler Steuerverwaltung und kann realistisch einschätzen, in welchem Bereich des Bussenrahmens sich ein konkreter Fall bewegt. Er bereitet die Kommunikation mit der Behörde strategisch vor, weist auf strafmindernde Umstände hin und sorgt dafür, dass keine unnötig belastenden Aussagen gemacht werden. Bei Verfahren, die europarechtliche Verfahrensgarantien berühren, etwa das Recht auf ein faires Verfahren, kann zudem ein EMRK-erfahrener Anwalt in Basel zusätzliche Argumente einbringen, um eine unverhältnismässige Busse erfolgreich anzufechten.
Fazit
Die Höhe der Strafe bei Steuerhinterziehung lässt sich nicht auf den Franken genau vorhersagen, folgt aber klaren Grundsätzen: Bemessungsgrundlage ist die hinterzogene Steuer, der Faktor richtet sich nach dem Verschulden. Wer die relevanten Stellschrauben kennt und frühzeitig kooperiert, kann die Busse innerhalb des gesetzlichen Rahmens spürbar beeinflussen. Ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht in Basel hilft dabei, diese Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wie wird die hinterzogene Steuer berechnet?
Sie entspricht der Differenz zwischen der bei korrekter Deklaration geschuldeten Steuer und der tatsächlich veranlagten Steuer.
Kommt die Busse zusätzlich zur Nachsteuer?
Ja, die Nachsteuer gleicht lediglich die zu wenig bezahlte Steuer aus. Die Busse ist die eigentliche strafrechtliche Sanktion und wird zusätzlich erhoben.
Kann die Busse unter das einfache Mass der hinterzogenen Steuer fallen?
Ja, bei leichtem Verschulden ist eine Reduktion unter den einfachen Betrag möglich.
Wie lange rückwirkend wird die Nachsteuer berechnet?
In der Regel für die letzten zehn Jahre, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann ein Anwalt die Höhe der Busse noch nach Erlass der Verfügung beeinflussen?
Ja, mittels Einsprache kann die Berechnung und der angewendete Verschuldensgrad überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Gibt es einen Unterschied zwischen Busse für Kantons- und Bundessteuer?
Ja, Bussen werden für Kantons- und Bundessteuer grundsätzlich separat berechnet, folgen aber ähnlichen Grundsätzen